

Unsere Räume gehören zur Genossenschaft KunstWohnWerke eG. Hier arbeiten Künstlerinnen und Künstler sowie Kulturschaffende aller Richtungen unter einem gemeinsamen Dach: Maler, Musiker, Bildhauer, Architekten, Autoren – und auch Die Lektorey. Gegründet wurde die Genossenschaft im Jahr 2008 mit dem Ziel, Räume zu schaffen, in denen kreative und engagierte Menschen dauerhaft arbeiten und leben können.
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1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Lektorat, Korrektorat und Texterstellung. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf die AGBs Bezug genommen worden ist, sofern sie dem Auftraggeber im Zusammenhang mit einem zwischen ihm und dem Auftragnehmer bereits getätigten Geschäft zugegangen sind.
1.2 Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von ihnen abweichende Vereinbarungen erkennt der Auftragnehmer nicht an, es sei denn, er hätte ihrer Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend.
3.1 Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber Dienstleistungen im Bereich Lektorat, Korrektorat und Texterstellung. Der konkrete Umfang der zu erbringenden Leistungen wird jeweils im Einzelfall vereinbart.
3.2 Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Leistungen sorgfältig und nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Bei der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Lektorat, Korrektorat und Texterstellung können auch bei Anwendung größtmöglicher Sorgfalt einzelne Fehler im Text unentdeckt bleiben. Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie dafür, sämtliche Fehler im Text zu entdecken.
3.3 Der Auftragnehmer kann sich bei der Erfüllung des Auftrages auch Dritter, insbesondere freier MitarbeiterInnen, bedienen. Er bleibt gegenüber dem Auftraggeber jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Leistung verantwortlich.
4.1 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die für die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung erforderlichen Unterlagen, insbesondere die zu bearbeitenden Texte, rechtzeitig zukommen lassen. Bei Nichteinhalten der vereinbarten Frist(en) ist der Auftragnehmer zur Kündigung des eingegangenen Vertrages berechtigt.
4.2 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer sowie Dritten, derer er sich zur Erfüllung des Auftrages bedient, an den zu bearbeitenden Materialien ein einfaches, räumlich unbeschränktes und zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages begrenztes Nutzungsrecht ein. Inhaltlich wird das Nutzungsrecht auf Verwendungsarten begrenzt, die mit Erbringung der vertragsgemäßen Leistung im Zusammenhang stehen. Dazu gehört insbesondere das Recht, Abänderungen, Bearbeitungen und andere Umgestaltungen vorzunehmen, soweit diese für die Erbringung der vertragsgemäßen Leistung erforderlich sind.
5.1 Der Auftraggeber bleibt für seine vom Auftragnehmer zu bearbeitenden Texte konzeptionell, technisch, gestalterisch und inhaltlich allein verantwortlich. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Patent-, Urheber-, Schutz-, Marken- und andere gewerbliche Schutz- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und nicht zu verletzen. Der Auftraggeber wird keine gesetzlich verbotenen Inhalte, keine Gewaltdarstellungen, keine sexuell eindeutigen Inhalte und keine diskriminierenden oder verleumderischen Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung, Nationalität, Alter oder sexueller Neigung veröffentlichen oder verbreiten.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die gegen diesen wegen der rechtlichen Unzulässigkeit von Texten des Auftraggebers geltend gemacht werden.
5.3 Bei Verdacht auf einen Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften wird der Auftragnehmer Behörden auf Anordnung bei ihren Nachforschungen unterstützen. Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der behördlichen Anordnungen durch den Auftragnehmer erfolgt grundsätzlich nicht. Lediglich bei offensichtlich erkennbarer Rechtswidrigkeit der Anordnung wird sich der Auftragnehmer gegen diese verteidigen. In diesem Fall besteht ein Anspruch gegen den betroffenen Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag.
5.4 Sofern der Auftraggeber gegen seine Verpflichtungen aus Abs. 1 verstößt, ist der Auftragnehmer zur Vertragskündigung berechtigt.
6.1 Sollte der Auftraggeber mit der in der Rechnung ausgewiesenen Höhe der Vergütung nicht einverstanden sein, kann er dies innerhalb von sieben Werktagen ab dem Erhalt der Rechnung schriftlich oder per E-Mail gegenüber dem Auftragnehmer geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die vorgelegte Rechnung als anerkannt.
6.2 Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn Tagen ab Erhalt der Rechnung fällig und zahlbar und auf das angegebene Bankkonto zu überweisen.
Dem Auftragnehmer steht es frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden. Dies gilt auch dann, wenn es sich dabei um Wettbewerber des Auftraggebers handelt.
8.1 Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen bekannten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ihres Vertragspartners Verschwiegenheit zu wahren. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
8.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Informationen des Auftraggebers, insbesondere zu bearbeitende Texte, weiterzugeben, sofern dies für die vertragsgemäße Erbringung der Leistung erforderlich ist. Der Auftragnehmer ist insbesondere berechtigt, Informationen des Auftraggebers an freie Mitarbeiter weiterzugeben, sofern diese ihrerseits zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Es ist den Parteien nach dem Bundesdatenschutzgesetz untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt für einen anderen als den zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
10.1 Die Vertragsdauer wird zwischen den Parteien ausgehandelt.
10.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist ein Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von vierzehn Tagen jederzeit ordentlich kündbar. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10.3 Die Kündigung kann nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.1 Die Haftung des Auftragnehmers für vertragliche Pflichtverletzungen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung bei fahrlässiger Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird jedoch auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet ist.
11.2 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch für Handlungen Dritter, welche dem Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen zugerechnet werden, wie z. B. Handlungen von Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung des Auftraggebers richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Ansprüche des Auftraggebers, die auf vertraglichen Pflichtverletzungen beruhen, verjähren innerhalb eines Jahres, beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber verjähren entsprechend § 195 BGB. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
Die Übertragung von Ansprüchen des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers. Die Zustimmung kann nur schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf dieses Formerfordernis.
16.1 Erfüllungs- und Zahlungsort für Zahlungspflichten des Auftraggebers ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.
16.2 Das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16.3 Für alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages können nur schriftlich oder per E-Mail vereinbart werden. Dies gilt auch für einen eventuellen Verzicht auf dieses Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine künftig darin aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu vereinbaren, die an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt und die ihrem Zweck wirtschaftlich möglichst nahekommt.